378): Der Beschuldige wurde betreffend die Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz insgesamt dreimal angezeigt. Mit der ersten Anzeige vom 12. Februar 2021 wurde eine, mit den Anzeigen vom 19. Februar 2021 sowie vom 16. August 2021 wurden je drei «Schwarzfahrten» angezeigt, wobei keine der total sieben Fahrten schwerer wiegt als die anderen. Ausgehend vom ersten angezeigten Delikt ergibt sich eine Einsatzstrafe von CHF 100.00 (erste Anzeige, eine Fahrt).