28 17.2 Tatkomponenten Auch die von der Vorinstanz für die einzelnen Delikte festgesetzten und anschliessend im Rahmen der Asperation berücksichtigten Bussen erscheinen in Anbetracht der Gesamtumstände und unter Berücksichtigung der VBRS-Richtlinien verschuldensangemessen, weshalb integral auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen werden kann (S. 36 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 378): Der Beschuldige wurde betreffend die Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz insgesamt dreimal angezeigt.