17. Übertretungsbusse für die geringfügigen Diebstähle, den Ungehorsam eines Schuldners im Betreibungsverfahren und die Widerhandlungen gegen das PBG 17.1 Vorbemerkungen / VBRS-Richtlinien Im Folgenden ist für die Schuldsprüche wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls, Ungehorsams eines Schuldners im Betreibungsverfahren und mehrfachen Widerhandlung gegen das PBG eine (Gesamt-)Übertretungsbusse festzusetzen. Die vorinstanzlichen Ausführungen zu den in den VBRS-Richtlinien für die einzelnen Delikte empfohlenen Strafen sind zutreffend;