Die Kammer kann sich diesen Ausführungen bis auf den vorinstanzlichen Schluss, wonach sich das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren neutral auf die Strafe auswirke, anschliessen. Wie die mit vorliegendem Urteil bestätigten Strafbefehle vom 9. August 2021 (pag. 155 f.) und vom 16. September 2021 (pag. 210 f.) belegen, delinquierte der Beschuldigte während laufendem Verfahren erneut mehrfach, was eine Straferhöhung zur Folge hat.