Gemäss seinen eigenen Aussagen lebt er seit 2009 in der Schweiz (pag. 52). Am 21. Oktober 2010 ist die gegen ihn verfügte Wegweisung in Rechtskraft erwachsen, die Ausreisefrist ist am 19. Januar 2011 abgelaufen. Seither hält er sich illegal auf, was er damit begründet, dass er auf eine ihm angeblich in Aussicht gestellte Entschädigung warte und anschliessend das Land verlassen würde (pag. 54). Seit 7 Jahren lebt er auf der Strasse (pag. 136). Wie er seither seinen Lebensunterhalt bestreitet, wollte der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. November 2021 nicht beantworten (pag. 306, Z. 15ff.).