Die asperierte Tatkomponentenstrafe beträgt somit 80 Tage Freiheitsstrafe. 16.7 Täterkomponenten 16.7.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wird vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 33 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 375): Dem Gericht ist nur wenig über das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten bekannt. Gemäss seinen eigenen Aussagen lebt er seit 2009 in der Schweiz (pag.