296-299) des Beschuldigten geht hervor, dass er im Zeitraum vom 12. April 2012 bis 28. April 2017 insgesamt siebenmal u.a. wegen rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art. 115 AuG (neu: AIG) zu bedingten wie auch unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Im Zeitraum vom 8. Januar 2018 bis 21. Juli 2021 [recte: 2020] wurde er ausserdem bereits viermal wegen Hausfriedensbruch verurteilt. In zwei von vier Fällen wurde der Beschuldigte dabei zu einer Geldstrafe von 15 bzw. 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00 verurteilt. In den weiteren beiden Fällen wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 25 bzw. 30 Tagen verurteilt.