15. Allgemeine Grundlagen / Strafrahmen / Strafart / Vorgehen Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 27 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 369 f.). Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zum Strafrahmen, zur Strafart betreffend die vorliegend zu beurteilenden Vergehen (Freiheitsstrafe) und zur Anwendung des Asperationsprinzips, soweit mehrere Vergehen mit Freiheitsstrafe und mehrere Übertretungen mit Busse sanktioniert werden, sind ebenfalls zutreffend; auch darauf wird integral verwiesen (S. 28 ff.