18 11. Widerhandlung gegen das AIG 11.1 Theoretische Grundlagen Nach Art. 119 Abs. 1 AIG macht sich der Widerhandlung gegen das AIG schuldig, wer eine Ein- oder Ausgrenzung (Art. 74) nicht befolgt. Betreffend die theoretischen Ausführungen zu Art. 119 Abs. 1 AIG wird integral auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 26 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 368). 11.2 Subsumtion Die Beweiswürdigung ergab (E. 8.4 und E. 9.1.4 oben), dass sich der Beschuldigte am 25. Juni 2021 an der O._____