_ betreffend Entschädigungsansprüche/Verrechnungsforderungen (pag. 65) vor. Soweit relevant wird im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung auf einzelne Beweismittel eingegangen. Ferner wird auf die amtlichen Akten verwiesen. 9.2.4 Konkrete Beweiswürdigung und Beweisergebnis Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Sachverhalte sind unbestritten. Betreffend die konkrete Beweiswürdigung kann vollumfänglich auf die voranstehenden Ausführungen unter Erwägung 7.5.4 verwiesen werden. Für die Kammer ist somit erstellt, dass der Beschuldigte am 23. Mai 2021, um ca. 00:39 Uhr, an der