Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, an den vorgenannten Daten und Orten ohne gültigen Fahrausweis mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der H.________ AG gefahren zu sein (u.a. pag. 93 ff. und pag. 305 ff.). 9.2.3 Beweismittel Als Beweismittel liegen insbesondere die Strafanzeige der H.________ AG vom 16. August 2021 (pag. 209), die Aussagen des Beschuldigten (pag. 93 ff. und pag. 305 ff.) und dessen schriftlichen Eingaben, insbesondere diejenige vom 14. Januar 2021 an Altbundesrat Y.________ betreffend Entschädigungsansprüche/Verrechnungsforderungen (pag.