210 f.), welcher in casu als Anklageschrift gilt (vgl. Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten vorgeworfen, mehrfache Widerhandlungen gegen das PBG begangen zu haben, indem er am 23. Mai 2021, um ca. 00:39 Uhr, an der M.________ (Ort) in Bern; am 5. Juni 2021, um ca. 00:43 Uhr, am L.________ (Ort) Bern und am 9. Juni 2021, um ca. 23:29 Uhr, am N.________ (Ort) in Köniz den öffentlichen Verkehr der H.________ AG im Wissen um die Entgeltlichkeit dieser Leistung genutzt habe, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. 9.2.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt