Für die Kammer ist somit erstellt, dass sich der Beschuldigte am 10. August 2021, um ca. 8:45 Uhr, an der P.________ (Strasse) bzw. im Gemeindegebiet Bern aufhielt, obwohl er wusste, dass ihm mit Verfügung des Migrationsdienstes vom 11. Juni 2021 ab sofort für zwei Jahre verboten worden war, das Gebiet der Gemeinde Bern zu betreten. 9.2 Mehrfache Widerhandlung gegen das PBG 9.2.1 Anklagesachverhalt / Vorwürfe gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 16. September 2021 (pag. 210 f.), welcher in casu als Anklageschrift gilt (vgl. Art.