16 9.1.4 Konkrete Beweiswürdigung und Beweisergebnis Vorab kann grundsätzlich auf die voranstehenden Ausführungen unter Erwägung 8.4 oben verwiesen werden. Dem Beschuldigten wurde mit rechtskräftiger, rechtmässiger Verfügung des Migrationsdienstes vom 11. Juni 2021 per sofort für die Dauer von zwei Jahren verboten, das Gebiet der Gemeinde Bern zu betreten (pag. 140 ff.). Gemäss dem nicht zu beanstandenden Anzeigerapport vom 12. August 2021 wurde der Beschuldigte am 10. August 2021 um ca. 8:45 Uhr auf dem Trottoir vor dem Z.____