137 Z. 36). Er habe den Polizisten aber bereits gesagt, dass dies nicht gehe, weil der Kanton Bern für ihn zuständig sei und das Bundeshaus sowie das Finanzdepartement in Bern seien (pag. 137 Z. 36 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte, das Betretungsverbot für die Gemeinde Bern zu kennen, und erklärte, dieses gelte für zwei Jahre und er habe bereits Einsprache dagegen bzw. gegen den Strafbefehl vom 9. August 2021 erhoben, damit man das Betretungsverbot «ausleuchten» könne (pag. 307 Z. 4 f.).