15 vorbehaltlos abgestellt werden kann, um ca. 1:45 Uhr schlafend unter der Laube an der O.________ (Strasse) in ________ Bern angehalten (pag. 134). Er hielt sich im fraglichen Zeitpunkt mithin offensichtlich im Gebiet der Gemeinde Bern auf. In der polizeilichen Einvernahme vom 25. Juni 2021 erklärte er, er wohne seit zwölf Jahren auf der Strasse von Bern (pag. 136 Z. 21 und pag. 137 Z. 31 f.) und wisse, dass er seit dem 11. Juni 2021 eine Ausgrenzung für die Gemeinde Bern habe (pag. 137 Z. 36).