8.4 Konkrete Beweiswürdigung und Beweisergebnis Der vorliegende Sachverhalt ist wie erwähnt unbestritten. Am 11. Juni 2021 erliess der Migrationsdienst gegen den Beschuldigten eine zweijährige Ausgrenzungsverfügung betreffend das Gemeindegebiet Bern (pag. 140 ff.). Diese offensichtlich rechtmässige Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Am 25. Juni 2021 wurde der Beschuldigte gemäss Anzeigerapport vom 15. Juli 2021, auf welchen