8.3 Beweismittel Als Beweismittel liegen insbesondere der Anzeigerapport vom 15. Juli 2021 (pag. 134 f.), die Verfügung des Migrationsdienstes des Kantons Bern (nachfolgend: Migrationsdienst) vom 11. Juni 2021 (pag. 140 ff.), die Aussagen des Beschuldigten (pag. 136 f. und pag. 305 ff.) und seine schriftlichen Eingaben inklusive Beilagen (u.a. pag. 160 ff., pag. 220 ff., pag. 226 ff. bzw. pag. 233 ff.) vor. Soweit relevant wird im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung auf einzelne Beweismittel eingegangen. Ferner wird auf die amtlichen Akten verwiesen. 8.4 Konkrete Beweiswürdigung und Beweisergebnis