Bern) bewusst öffentliche Verkehrsmittel der G.________ und der H.________ AG benutzt habe, ohne vor Antritt der Fahrten einen Fahrschein zu lösen. 7.5.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, an den fraglichen Tagen und Orten ohne gültigen Fahrschein die öffentlichen Verkehrsmittel der G.________ und der H.________ AG benutzt zu haben (u.a. pag. 93 ff. und pag. 305 ff.). 7.5.3 Beweismittel Als Beweismittel liegen insbesondere die Strafanzeige der G.__