Zusammengefasst ist für die Kammer deshalb erstellt, dass der Beschuldigte der Vorladung des Betreibungsamtes vom 7. Januar 2021 trotz schriftlicher Aufforderung und entsprechender Rechtsmittelbelehrung keine Folge leistete, obwohl ihm die Vorladung am 11. Januar 2021 rechtmässig zugestellt wurde und er verpflichtet war, dem Termin vom 19. Januar 2021 auf dem Betreibungsamt beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen. 7.5 Mehrfache Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1) 7.5.1 Anklagesachverhalt / Vorwürfe gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 25. Mai 2021 (pag.