Auf erneuten Vorhalt, dass er die Vorladung bei der Post selber abgeholt habe, erklärte der Beschuldigte, das sei kein Problem, die Polizei habe ihn einmal angerufen, um ihm zu sagen, dass er zum Betreibungsamt gehen müsse. Er wisse, dass er Bussen erhalten habe, die er nicht bezahlt habe, und dafür betrieben worden sei. Er habe aber immer gesagt, man solle ihn vorladen (zum Ganzen pag. 100 Z. 255 ff.). Schliesslich bestätigte der Beschuldigte, dass er Deutsch lese, es aber nicht sehr gut verstehe (pag. 101 Z. 279).