Als ihm daraufhin vorgehalten wurde, dass er vom Betreibungsamt mit Vorladung vom 7. Januar 2021 aufgefordert worden sei, am 19. Januar 2021 um 8:30 Uhr am Schalter des Betreibungsamtes zu erscheinen, und er dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei, entgegnete er (pag. 100 Z. 244): «Die haben mir das nicht geschickt.». Weiter fragte er, ob das Betreibungsamt mit ihm sprechen wolle, weil er Bussen nicht bezahlt habe (pag. 100 Z. 244 f.). Die Staatsanwältin antwortete ihm daraufhin, sie wisse nicht, wofür er betrieben worden sei, er habe die Vorladung aber entgegengenommen.