Dann habe er noch eine Runde im Laden gedreht und beim Verlassen desselben nochmals drei Stück mitgenommen. Die Securitas hätten ihn dabei gesehen und behauptet, er habe etwas gestohlen, weshalb das Hausverbot um fünf Jahre verlängert worden sei, obwohl er ihnen gesagt habe, dass er damit nicht einverstanden sei (zum Ganzen pag. 95 f. Z. 86 ff.). Aufgrund dieser Umstände bzw. abstellend auf den Anzeigerapport vom 2. Februar 2021, das Hausverbot der Genossenschaft F.________ vom 27. Februar 2014 bzw. dessen Verlängerung vom 1. Juli 2020 und die hiervor erwähnten Aussagen des Beschuldigten ist für die Kammer erstellt,