Auf der Videoaufzeichnung ist zu sehen, wie eine nicht näher identifizierbare, aufgrund der Statur dem Beschuldigten aber ähnelnde Person, die C.________ Filiale betritt, diese kurz darauf wieder verlässt und dabei von einer rennenden Angestellten verfolgt wird (pag. 6). Der Strafantrag/die Privatklage deckt sich soweit möglich mit der Videoaufzeichnung. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe, bis auf seine Eingabe vom 30. Juni 2021, in der er plötzlich pauschal dementierte, jemals Bier gestohlen zu haben («Je n’ai jamais pris de la bièrre dans un magasin sans payé… Je ne suis pas un Voleur et le vol n’a jamais