712 ff.) vor. Es wird darauf verzichtet, die einzelnen Beweismittel zusammenzufassen und soweit relevant direkt im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung darauf eingegangen. Ferner kann auf die amtlichen Akten verwiesen werden. 7.2.4 Konkrete Beweiswürdigung und Beweisergebnis Der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt ist wie erwähnt weitgehend unbestritten. Dem Beschuldigten wurde mit Hausverbot der C.________ Genossenschaft vom 5. November 2020 «ab sofort für zwei Jahre» verboten wurde, «sämtliche C.________-Verkaufsstellen» zu betreten (pag. 3 [Hervorhebungen im Original]).