Auch diese Vorwürfe werden vom Beschuldigten grundsätzlich nicht bestritten. Indessen bringt er auch diesbezüglich vor, dazu berechtigt gewesen zu sein, weil er wegen der Corona-Krise kein Geld mehr verdienen könne und ihm das SEM zudem einen Bargeldbetrag von CHF 500.00 abgenommen habe (u.a. pag. 12 f., pag. 60 und pag. 119). 7.2.3 Beweismittel Der Kammer liegen als Beweismittel insbesondere das Formular Strafantrag/Privatklage der C.________ Genossenschaft vom 13. November 2020 inklusive Beilagen (pag.