Er habe das SEM gebeten, ihm die CHF 500.00 zurückzugeben, damit er Essen kaufen könne. Weil das SEM dies nicht getan habe, nehme er sich die Dinge nun im F.________ und im C.________ und schreibe sie in seinem Buch auf (zum Ganzen pag. 95 Z. 58 f. und Z. 81 sowie pag. 98 Z. 175 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung machte der Beschuldigte insoweit keine genaueren Angaben mehr, führte auf Vorhalt der Sachverhalte gemäss Strafbefehl vom 25. Mai 2021 und auf Frage, ob diese zutreffend seien, aber aus, er habe nicht alles kontrolliert, «aber es könnte sein» (pag. 306 Z. 46).