6 gründung; pag. 351). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 18. Mai 2021 äusserte er sich gleichermassen (pag. 97 Z. 150 f.): «Was ich sage ist, dass F.________ und C.________ ihr Geld beim SEM einverlangen sollen.». Zudem gab er den Diebstahl implizit zu, indem er erklärte, er wolle nicht über neue Vorwürfe sprechen und wenn er vorgeladen werde, dann solle «über alle Vorwürfe betreffend F.________ und C.________» gesprochen werden. Das Problem mit den Diebstählen habe bereits im Jahr 2014 angefangen. Er habe das SEM gebeten, ihm die CHF 500.00 zurückzugeben, damit er Essen kaufen könne.