Weiter wurde ihm das Hausverbot im Beisein der Kantonspolizei Bern eröffnet, was mindestens ein Zeuge (Q.________) bestätigte (pag. 3). Schliesslich gab der Beschuldigte selbst zu, die ihm vorgeworfenen Taten am 12. November 2020 begangen zu haben. Im Rahmen der erwähnten Personenkontrolle machte er nämlich geltend, er sei berechtigt gewesen, die Sachen ohne zu bezahlen zu nehmen, weil er wegen der Corona-Krise keine Möglichkeit mehr habe, Geld zu verdienen, woran der Bundesrat schuld sei. Er lebe mit seinem Hab und Gut auf der Strasse und wolle keine Hilfe mehr.