5 darauf verzichtet, die einzelnen Beweismittel zusammenzufassen und soweit relevant direkt im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung darauf eingegangen. Ferner kann auf die amtlichen Akten verwiesen werden. 7.1.4 Konkrete Beweiswürdigung und Beweisergebnis Wie die Vorinstanz zurecht feststellte und unter Erwägung 7.1.2 oben festgehalten wurde, sind die zu beurteilenden Vorwürfe im Wesentlichen unbestritten.