Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten nicht, stellt sich aber auf den Standpunkt, er sei berechtigt gewesen, die Sachen ohne zu bezahlen zu nehmen, weil er wegen der Corona-Krise keine Möglichkeit mehr habe, Geld zu verdienen, und weil ihm das Staatssekretariat für Migration (nachfolgend: SEM) am 16. Oktober 2017 einen Bargeldbetrag von CHF 500.00 abgenommen habe und sich die C.________ Genossenschaft betreffend die entwendeten Lebensmittel an das SEM wenden könne (u.a. pag. 12 f., pag. 60 und pag. 119). 7.1.3 Beweismittel