im Gesamtbetrag von CHF 5.70 entwendet habe. Während er die Energydrinks noch im Laden konsumiert habe, habe er die Lebensmittel in seiner Tasche verstaut und das Geschäft in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern, verlassen, ohne die Ware zu bezahlen. 7.1.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt