_ (Strasse) in Bern des Hausfriedensbruchs und des geringfügigen Diebstahls zum Nachteil der C.________ Genossenschaft schuldig gemacht zu haben, indem er die Filiale trotz Hausverbot vom 5. November 2020, von welchem er Kenntnis gehabt habe, betreten und zwei Energydrinks sowie Lebensmittel (gemäss Anzeigerapport vom 18. November 2020 eine Tafel Schokolade und eine Packung Spaghetti [pag. 11]) im Gesamtbetrag von CHF 5.70 entwendet habe.