3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 8. Dezember 2022 [pag. 707 ff.]) und ein Leumundsbericht (datierend vom 10. November 2022 [pag. 651 f.]), eingeholt. In der Berufungsverhandlung wurde das der 2. Strafkammer am 21. Dezember 2022 eingegangene Schreiben des Beschuldigten samt Rechnung bzw. Mahnung zum Vorfall «1587474» zu den Akten erkannt (pag.