1. A.________ hat dem Kanton Bern die Rechtsanwalt Alexander O.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung in der Höhe von CHF 11'044.65 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Alexander O.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 56 2'022.60, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).