1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 6. März 2020 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Für das Widerrufsverfahren werden erst- sowie oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V. Im Zivilpunkt wird erkannt: