2. Zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 8’400.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 6. März 2020. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19'807.20 (inkl. schriftliche Urteilsbegründung). 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6’000.00. IV.