1.1. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 12. Juli 2020 in J.________(Ortschaft); 1.2. der Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz, angeblich begangen im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis am 9. April 2019 in K.________(Ortschaft); 2. A.________ schuldig erklärt wurde: 2.1. der Nötigung, begangen am 24. März 2017 in L.________(Ortschaft) zum Nachteil von M.________; 2.2. des Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 7. Oktober 2020 in N.________(Ortschaft) durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit;