VIII. Verfügungen 31. Diesbezüglich kann auf das Urteilsdispositiv verwiesen werden. Die Zustellung der Urteilsbegründung erfolgt neu an Rechtsanwalt F.________, welcher mit Schreiben vom 1. Juni 2023 (inkl. Vollmacht vom 30. Mai 2023) mitteilen liess, dass ihn der Beschuldigte mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt habe. Rechtsanwalt C.________ teilte damit einhergehend mit Schreiben vom 17. Juli 2023 die Beendigung seines Mandatsverhältnisses mit dem Beschuldigten mit. Die Eröffnungsformel im Urteilsdispositiv wird entsprechend angepasst.