30.2. Vor oberer Instanz Rechtsanwalt E.________ macht mit Honorarnote vom 15. Mai 2023 für das oberinstanzliche Verfahren einen Aufwand von 23 Stunden und 10 Minuten sowie Auslagen von CHF 178.25 geltend (pag. 1109 ff.). Die Kammer nimmt eine Kürzung um 1 Stunde aufgrund der kürzeren Verhandlungsdauer sowie um 10 Minuten für die Abschlussarbeiten vor. Es verbleibt ein zu entschädigender, angemessener Aufwand von 22 Stunden.