29.1. Vor erster Instanz Die vorinstanzlich zugesprochenen Entschädigungen für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch einerseits Rechtsanwalt O.________ und andererseits Rechtsanwalt B.________ sind zu bestätigen (S. 65 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 883 f.). Die Rückzahlungspflicht resp. das Nachforderungsrecht