Die Kammer erachtet eine Genugtuungssumme von CHF 20'000.00 im konkreten Fall und im Quervergleich mit anderen Fällen indes als zu hoch. Immerhin ist festzuhalten, dass die Straf- und Zivilklägerin trotz nicht zu bagatellisierenden und anhaltenden Folgen rein psychischer Art stets arbeitsfähig war, ihr Kind weiterhin alleine erziehen konnte, (zumindest bisher) keine Therapie in Anspruch nehmen musste und, wie sie selbst und auch ihre Rechtsvertretung gestützt auf seinen persönlichen Eindruck ausführten, trotz dieser Vorfälle seither an Selbstvertrauen gewinnen konnte und es ihr heute besser geht.