Diese Summen könne man indes nicht addieren, sondern müsse sie in der Gesamtheit betrachten, was den beantragten Betrag ergebe. Die Genugtuungsvoraussetzungen sind vorliegend ohne weiteres erfüllt. Die Strafund Zivilklägerin hat durch die vom Beschuldigten verübten Vergewaltigungen und Drohungen eine erhebliche seelische Unbill erlitten, welche bis heute andauert. Die beiden Vergewaltigungen wogen hierbei offensichtlich schwerer als die Drohungen. Die Kammer erachtet eine Genugtuungssumme von CHF 20'000.00 im konkreten Fall und im Quervergleich mit anderen Fällen indes als zu hoch.