20. Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 5 Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend CHF 8'400.00, bei einer Probezeit von 3 Jahren, verurteilt. Die Geldstrafe ist teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 6. März 2020 auszusprechen. 49 V. Widerruf