Die beiden Strafen sind zu addieren (120 + 20). Es resultiert eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 6. März 2020. 19.8. Tagessatzhöhe Der Beschuldigte verdient gemäss eigenen Angaben CHF 3'990.00 pro Monat (pag. 1077 Z. 37). Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20% (ausmachend CHF 798.00) sowie eines Abzugs von 15% für seine aktuelle Ehefrau, 15% für das erste und 12.5% für das zweite Kind (ergebend total Unterstützungsabzüge von CHF 1'356.60) resultiert ein Tagessatz von CHF 60.00. Für den gemeinsamen Sohn X.___