Die vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland ausgesprochene Geldstrafe von 20 Strafeinheiten wird im Umfang von 13 Tagessätzen (rund 2/3) an die Einsatzstrafe asperiert. Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe von 140 Strafeinheiten ist die bereits rechtskräftige Erststrafe von 20 Tagessätzen abzuziehen.