Für diese Delikte ist – wie hiervor dargelegt – eine Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 6. März 2020 auszufällen. Die Drohung, welche mit 80 Tagessätzen Teil der gebildeten Gesamtstrafe ist, stellt vorliegend und auch im Vergleich zum bereits rechtkräftig beurteilten Raufhandel die schwerste Straftat dar, weshalb die 127 Tagessätze Geldstrafe als Einsatzstrafe um die bereits bestrafte Tat (gedanklich) angemessen zu erhöhen sind. Die vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland ausgesprochene Geldstrafe von 20 Strafeinheiten wird im Umfang von 13 Tagessätzen (rund 2/3) an die Einsatzstrafe asperiert.