Schliesslich hat er im Jahr 2018 geheiratet und hat mittlerweile zwei weitere Kinder. Einsicht und Reue waren keine ersichtlich, ein Geständnisrabatt steht ebenso wenig zur Diskussion. Der Beschuldigte hat zwar keine Vorstrafen, doch hat er während laufenden Verfahrens erneut delinquiert (Urteil des Regionalgerichts Ber- 46 ner Jura-Seeland vom 6. März 2020 wegen Raufhandels, pag. 1056 f.), was sich straferhöhend auswirkt. An die Einsatzstrafe werden 2 Monate addiert, ergebend 48 Monate Freiheitsstrafe.