18.4. Täterkomponenten Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sind neutral zu werten. Der Beschuldigte wuchs in Syrien auf und absolvierte dort eine Lehre als AP.________ (Beruf). Derzeit arbeitet er bei einem Pensum von 100% als AG.________(Beruf) in AQ.________ (Ortschaft). Seine Schulden belaufen sich gemäss eigenen Angaben auf CHF 10'000.00, sein Nettomonatseinkommen auf CHF 3'990.00 (pag. 1059). Die Unterhaltsbeiträge für den gemeinsamen Sohn X.________ bezahlt er nach wie vor nicht (pag. 1081 Z. 6 f.). Schliesslich hat er im Jahr 2018 geheiratet und hat mittlerweile zwei weitere Kinder.