Daran ändert entgegen der Meinung der Verteidigung auch die Tatsache nichts, dass sie seither keine psychologische Hilfe in Anspruch genommen hat. Die Straf- und Zivilklägerin hat oberinstanzlich, mithin rund 10 Jahre nach den Vorfällen, noch angegeben, dass sie unter den Vorfällen leide und keine Beziehung mehr eingehen könne. Sie habe zwar heute mehr Selbstvertrauen, bleibe aber nach wie vor die vergewaltigte Frau. Das bleibe in ihrem Kopf für immer (pag. 1074 Z. 21 ff.). Dass sie nach wie vor unter der Beziehung und den Vergewaltigungen leidet, zeigt auch der persönliche Eindruck, den die Kammer von der Straf- und Zi-